Fallstricke im Schulalltag

1. Urheberrecht

Bei einer gewissen Schöpfungshöhe ist die Grenze gesetzt, ab wann das Urheberrecht greift.
Spielt eine Rolle, sobald Medien (Bilder, Audio, Filme) im Unterricht verwendet werden.

Unproblematisch:

  • Das Verwenden von erworbenen Medien, solange sie im Klassenverband bleiben (§60a des UrhWissG, sog. „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“)
  • Das Anfertigen eigener Medien
  • Verwendung von Creative-Commons-Material (CC-Lizenz)
  • Verwendung von OER (Open Educational Ressources) (CC-BY, CC-BY-SA)