1. Urheberrecht

Bei einer gewissen Schöpfungshöhe ist die Grenze gesetzt, ab wann das Urheberrecht greift.
Spielt eine Rolle, sobald Medien (Bilder, Audio, Filme) im Unterricht verwendet werden.

Unproblematisch:

  • Das Verwenden von erworbenen Medien, solange sie im Klassenverband bleiben (§60a des UrhWissG, sog. „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“)
  • Das Anfertigen eigener Medien
  • Verwendung von Creative-Commons-Material (CC-Lizenz)
  • Verwendung von OER (Open Educational Ressources) (CC-BY, CC-BY-SA)