2. Nachteilsausgleich

Immer wieder treffen wir auf Kinder in unserem Unterricht, die Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und damit Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben. Nur oft habe ich das Problem, dass ich andere Leistungen unabhängig von der Rechtschreibleistung bewerten soll. Wie soll ich aber die erarbeiteten Textkriterien bewerten, wenn ich den Text nicht einmal lesen kann, weil ich Wort- und Satzskelette vor mir habe?
Eine Möglichkeit sieht so aus: Das Kind schreibt seinen Aufsatz wie alle anderen Kinder auch. Danach spricht es seinen Text zusätzlich über die Mikrofonfunktion in eine Textverarbeitung auf dem iPad. Da das Kind in der Regel seinen Text, den es "geschrieben" hat, gut im Kopf hat, bekommt man durch die aufgesprochene Version eine gute Vorstellung davon, was das Kind wie sagen wollte. In der Regel lassen sich daran die Aufsatzkriterien gut bewerten. Der aufgesprochene Text wird an den geschriebenen angeheftet und ergänzt die Bewertungsgrundlage. 
Diese Methode bewährt sich übrigens bei allen Kindern, bei denen man das Gefühl hat, dass sie "schneller denken als schreiben". Je nachdem, welches Lernziel man verfolgt, kann man Kindern die Möglichkeit geben, mit dieser Methode ihren Text selbstständig zu überarbeiten.